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   OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09   

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https://dejure.org/2009,79034
OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 55 -, wichtiger Grund, Freistellung eines unechten Hauptvertreters von den Führungsaufgaben, gesteigerte sekundäre Darlegungslast bei tatsächlichen Hinweisen auf Wettbewerbsaktivitäten, Wettbewerb, Erhalt von Zahlungen eines Wettbewerbers, Rückforderungsvorbehalt, ...

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Das Oberlandesgericht Celle ist in jenem Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betrag der zurückzugewährenden Sonderbonifikation in Anbetracht der Einkommenssituation des Handelsvertreters nicht so hoch gewesen sei, dass die Rückzahlungsverpflichtung geeignet gewesen wäre, ihn von der außerordentlichen Kündigung abzuhalten (OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 11 U 36/09, juris, Rn. 33).
  • LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09

    Zulässigkeit einer Vereinbarung mit einem Handelsvertreter über eine freiwillige

    Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang mit Schriftsatz vom 14.09.2009 u. a. auf ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 36/09) hingewiesen, in welchem deutlich gemacht worden sei, dass den Handelsvertreter die sekundäre Darlegungs- und Beweislast für die konkrete Bestimmung der durch die G empfangenen Handgelder treffe.

    Im Rahmen der Beurteilung kann letztlich offen bleiben, ob die Unwirksamkeit aus § 89 a Abs. 1 S. 2 HGB folgt, weil durch die Vertragsregelung eine Kündigung in unzulässiger Weise erschwert wird (insoweit bejahend Landgericht Hannover, Urteil vom 08.01.2009, Az.: 3 O 341/07; verneinend Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 29.10.2009, Az.: 11 U 36/09).

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Az.: 11 U 36/09) im Hinblick auf Zahlungen der G von 19.500,-- EUR am 19.07.2007 und weiterer 12.500,-- EUR am 28.08.2007 an einen anderen Handelsvertreter der Klägerin folgendes ausgeführt:.

  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Soweit das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 29.10.2009 - 11 U 36/09) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 24.7.2012 - 13 U 118/11) in den jeweils dort zu entscheidenden Fällen zu einem anderen Ergebnis gelangt sind, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts.
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Da die Kündigungserklärung nicht der Angabe von Gründen bedarf, ist auch ein Nachschieben von Gründen, die im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung schon vorlagen, möglich (BGH, Urt. v. 12.6.1963 - VII ZR 262/61, MDR 1963, 755; OLG Celle, Urt. v. 29.10.2009 - 11 U 36/09, juris).
  • OLG Naumburg, 12.02.2010 - 6 U 164/09

    - AWD 68 -, formularmäßiger Rückforderungsvorbehalt, Wirksamkeit, Bonifikation,

    Die in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 17.12.2008 (7 U 4025/08, zitiert nach juris, Rdnr. 41) und Celle vom 29.10.2009 (11 U 36/09, Anlage BK 01, Bl. 202 ff d.A.) vertretenen Auffassungen begründen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht.
  • LG Verden, 23.12.2010 - 4 O 153/10

    - AWD 84 -, wichtiger Grund, Sperrung Provisionskonto durch den U,

    Erhält der HV vom U Sonderbonifkationen, die nach den vertraglichen Bestimmungen nur dann nicht zurück zu zahlen sind, wenn der HV über den Auszahlungszeitpunkt hinaus mindestens für 12 weitere Monate hauptberuflich für den U tätig ist und sich in einem ungekündigten HVV befand, bestehen keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelung (im Anschluss an OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 - LS 20 - AWD 55 -).
  • LG Würzburg, 22.05.2014 - 1 HKO 2438/07

    - AWD 83 -, - Swiss Life Select 1 -, EAS, WZW, Old-Man-Regelung, Handgeld,

    In diesem Fall sind die massiven Zahlungen starkes Indiz für Schmiergeldzahlungen, so dass dem VV eine gesteigerte sekundäre Behauptungslast obliegt (unter Bezugnahme auf OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 - AWD 55 -).
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